AMLD6
Die AMLD6 (6. Geldwäscherichtlinie) ist der Richtlinienbestandteil des AML-Pakets 2024. Sie wird von jedem Mitgliedstaat umgesetzt und befasst sich mit der Organisation der Aufsicht, den Befugnissen der Behörden sowie den Registern der wirtschaftlich Berechtigten, insbesondere deren europäischer Vernetzung. Sie ergänzt die AML-Verordnung (AMLR) und die AML-Behörde (AMLA).