Automatisierte Entscheidung (Artikel 22 DSGVO)

Eine vollständig automatisierte Entscheidung ist eine Entscheidung, die ohne tatsächliches menschliches Zutun getroffen wird. Artikel 22 DSGVO regelt sie: Eine Person hat das Recht, keiner solchen Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, es sei denn, die Entscheidung ist für einen Vertrag erforderlich, nach dem Recht zulässig oder beruht auf ihrer ausdrücklichen Einwilligung. In diesen Fällen sind Garantien zwingend: das Erwirken des Eingreifens einer Person, die Darlegung des eigenen Standpunkts und die Anfechtung der Entscheidung. Eine Kreditablehnung ist das typische Beispiel. Häufig missverstanden wird, dass die menschliche Prüfung nur zählt, wenn sie echt ist: Wer einen Score bestätigt, ohne die Befugnis oder die Kompetenz zu haben, ihn infrage zu stellen, holt die Entscheidung nicht aus dem Anwendungsbereich von Artikel 22 heraus.