Überschuldung

Überschuldung bezeichnet die offenkundige Unfähigkeit einer gutgläubigen Privatperson, sämtliche privaten Schulden zu bedienen. In Frankreich kann die betroffene Person einen Antrag bei der Überschuldungskommission der Banque de France stellen, der zu einer Streckung der Raten oder zu einem teilweisen Schuldenerlass führen kann. Während der Prüfung ruhen die Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger. Andere Länder kennen eigene Verfahren, in Deutschland etwa die Verbraucherinsolvenz mit Restschuldbefreiung, mit abweichenden Regeln und Wirkungen.