Sanktions-Screening
Beim Sanktions-Screening wird geprüft, ob ein Kunde – ob Privatperson oder Unternehmen – auf internationalen Sanktionslisten (Europäische Union, UN, US-OFAC) geführt wird. Bei einer Übereinstimmung sind Maßnahmen erforderlich: Einfrieren, Sperrung oder Meldung. Da sich diese Listen ständig ändern, ist eine solche Prüfung bei Beginn der Geschäftsbeziehung sowie laufend erforderlich, wobei auch Namensgleichheiten und falsch-positive Ergebnisse berücksichtigt werden müssen.