PEP (politisch exponierte Person)

Eine PEP (politisch exponierte Person) ist jemand, der wichtige öffentliche Ämter bekleidet oder bekleidet hat, sowie dessen nahestehende Personen und Geschäftspartner. Aufgrund eines erhöhten Risikos für Korruption oder Geldwäsche schreibt das Geldwäschegesetz (GwG) eine verstärkte Sorgfaltspflicht vor: Dies bedeutet kein Verbot, sondern erfordert gründliche Prüfungen und eine kontinuierliche Überwachung.